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Prozesskostenhilfe – Finanzielle Hilfe für ein Gerichtsverfahren erhalten

Hier finden Sie Informationen zu Prozesskostenhilfe und wann eine Rückzahlung erforderlich wird. Sie können auch ein notwendiges Formular für den Antrag ausfüllen.

Kurz erklärt

  • Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die eigenen Anwaltskosten finanziert. Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie ein Gerichtsverfahren eröffnen oder sich vor Gericht verteidigen wollen. Sie müssen dem Gericht nachweisen, dass Sie sich die Kosten nicht leisten können. Das Gericht entscheidet darüber, ob Sie die Prozesskostenhilfe erhalten.

    In einigen Angelegenheiten wird Prozesskostenhilfe auch Verfahrenskostenhilfe genannt, zum Beispiel in Familienangelegenheiten.

    Wenn Sie nur eine rechtliche Beratung von einer Anwältin oder einem Anwalt brauchen, können Sie dafür Beratungshilfe beantragen.

Mehr Informationen zur Prozesskostenhilfe

  • Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe

    Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie sich das Gerichtsverfahren nicht leisten können. Das Gericht prüft dafür Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Außerdem prüft das Gericht, ob das Gerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg hat.

    Die weiteren Voraussetzungen

  • Beantragung von Prozesskostenhilfe

    Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann bis zum Ende eines Gerichtsverfahrens gestellt werden. Viele stellen den Antrag jedoch gleich zu Beginn, meist mit Hilfe einer Anwältin oder einem Anwalt. Sie müssen hierfür ein Formular über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Dieses Formular heißt: „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“

    So beantragen Sie Prozesskostenhilfe

  • Diese Kosten übernimmt Prozesskostenhilfe

    Die Prozesskostenhilfe übernimmt unter anderem die Gerichtsgebühren, Kosten für Sachverständige und die eigenen Anwaltskosten.

    Kosten, die die Prozesskostenhilfe nicht abdeckt:

    Prozesskostenhilfe schließt nicht jedes Kostenrisiko aus. Wenn Sie das Gerichtsverfahren ganz oder teilweise verlieren, müssen Sie in der Regel die entsprechenden Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Hierfür kommt die Prozesskostenhilfe nicht auf.

    Weitere Informationen zu übernommenen Kosten

  • Rückzahlung der Prozesskosten

    Das Gericht berechnet vor der Bewilligung anhand Ihrer finanziellen Situation, ob Sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen müssen. Die Rückzahlung erfolgt dann in Raten. Die Höhe der Raten richtet sich nach Ihrem verfügbaren Einkommen, nicht nach den Kosten des Verfahrens. Unabhängig von der Höhe müssen Sie die Raten für höchstens 4 Jahre zahlen oder bis die Gerichtskosten gedeckt sind.

    Informationen zu Ratenzahlungen

  • Nachüberprüfung bei sich änderndem Einkommen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation wesentlich ändert, müssen Sie dies dem Gericht mitteilen. Vier Jahre nach Ende des Verfahrens läuft diese Meldepflicht ab. Spätere Änderungen müssen Sie nicht mehr angeben.

    Das Gericht kann Sie während dieser Zeit auch auffordern, Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erneut zu melden. Die Raten werden dann unter Umständen neu berechnet.

    Nachüberprüfung, wenn sich Ihr Einkommen ändert

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