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Prozesskostenhilfe: So funktioniert's

Prozesskostenhilfe (PKH) unterstützt Sie finanziell bei einem Gerichtsverfahren, wenn Sie selbst zu wenig Geld haben. Sie können Prozesskostenhilfe z.B. bekommen, wenn Sie jemanden verklagen wollen oder verklagt wurden.

  • Kurz erklärt

    Mit der Prozesskostenhilfe (PKH) werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens finanziert. Das sind in erster Linie die Gerichtsgebühren, können aber auch Kosten für eventuelle Gutachter sein. Oft wird Ihnen auch eine Anwältin oder ein Anwalt Ihrer Wahl zur Seite gestellt, dann werden sowohl die Gerichts- als auch die Kosten Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts finanziert.

So funktioniert Prozesskostenhilfe

  • Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe

    • Sie haben ein geringes Einkommen und nur wenig Erspartes.
    • Sie haben keine Rechtsschutzversicherung für Ihr Anliegen.
    • Es muss eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit bestehen. Das wird durch das Gericht beurteilt.
    • Ihre Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig. Das heißt, eine Person mit mehr Geld würde in der Angelegenheit selbst ein Gerichtsverfahren bezahlen.

    Im Vorab-Check für Beratungshilfe können Sie überprüfen, ob Ihr Einkommen und Erspartes den Voraussetzungen entsprechen.

  • Die Beantragung übernimmt häufig die Anwaltskanzlei

    • Es ist oft sinnvoll, den Antrag auf Prozesskostenhilfe erst zu stellen, wenn Sie sich einen Überblick über Ihre Rechte verschafft haben. Also nach einem Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Das Gespräch kann für Sie bereits Kosten verursachen, wenn Sie hierfür keine Beratungshilfe haben. Informieren Sie sich hierüber vorab.
    • Die Anwaltskanzlei wird dann die Prozesskostenhilfe mit Ihnen beantragen und führt das Verfahren in Ihrem Namen. Wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, tragen Sie die entstandenen Anwaltskosten selbst.
    • Sie können den Antrag auch allein bei Gericht stellen. Informieren Sie sich hier vorher, was dafür notwendig ist. Sind Sie über die erforderlichen Angaben im Zweifel, können Sie auch die Rechtsantragstelle eines Amtsgerichts aufsuchen.

Kosten

  • Prozesskostenhilfe ist wie ein Darlehen

    • Der Staat leiht Ihnen zunächst das Geld, damit Sie vor Gericht ziehen oder sich gegen eine Klage verteidigen können.
    • Je nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen, müssen Sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen. Das kann gegebenenfalls auch in Raten passieren.
    • Je nachdem, wie sich Ihr Vermögen in den 4 Jahren nach der Beauftragung entwickelt, werden die Raten angepasst.
    • Sollten Sie mehr Vermögen haben, werden die Raten erhöht. Haben Sie weniger Geld, können diese vermindert werden oder entfallen ganz. Damit das Gericht dies beurteilen kann, müssen Sie regelmäßig Ihr Einkommen und Vermögen gegenüber dem Gericht nachweisen und es auch über Änderungen informieren.
    • Nur wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt der Staat – im Umfang der Bewilligung – die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten sowie die Kosten Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts.
    • Tipp: Bevor Sie eine Klage erheben, kann es sich empfehlen, den Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen und die Bewilligung abzuwarten. Denn im Falle der Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe erfolgt keine Übernahme der durch den Prozess entstehenden oder bereits entstandenen Verfahrenskosten durch den Staat.

    WICHTIG: Sie tragen auch nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe weiterhin das Risiko, in dem zugrundeliegenden Rechtsstreit zu unterliegen, auch hinsichtlich der dem Gegner entstandenen Kosten.

  • Kostenübernahme und mögliche Rückzahlungen

    Die Prozesskostenhilfe kann Ihre Gerichts-, Anwalts- und bspw. Gutachterkosten übernehmen, aber nicht die Kosten der Gegenseite. Was Sie ggf. zurückzahlen müssen, hängt vom Ausgang des Gerichtsverfahrens ab:

    • Möglichkeit 1: Wenn Sie den Prozess gewinnen, müssen Sie nichts zahlen. Dann muss die Gegenseite die Gerichtskosten sowie Ihre Anwalts- und Gutachterkosten zahlen.

    • Möglichkeit 2: Wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Kosten der Gegenseite übernehmen und ggf. zusätzliche Kosten, die sich aus dem Urteil ergeben, z.B. Geldstrafen oder Schadenersatz.

    • Möglichkeit 3: Das Gericht kann je nach Fall auch eine Kostenteilung anordnen, sodass die Kosten aufgeteilt werden.

Unterschied zu Beratungshilfe

  • Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe werden oft verwechselt

    • In beiden Fällen übernimmt das Gericht für Sie Kosten, wenn Sie zu wenig Geld haben.
    • Beratungshilfe unterstützt Sie finanziell, wenn Sie rechtlich beraten werden wollen oder um Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen.
    • Mit der Prozesskostenhilfe wird ein Gerichtsverfahren finanziert, also sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten.
    • Bei Bedarf können Sie nach Beratungshilfe zusätzlich auch Prozesskostenhilfe bekommen.

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