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Justiz-Services

Beratungs­hilfe

Wenn Sie wenig Geld haben, kann der Staat die Kosten für eine Beratung bei eine:r Anwält:in Ihrer Wahl übernehmen.

Diese Seite ist im Aufbau. Ein Online-Antrag ist derzeit noch nicht möglich, aber wir arbeiten daran.

So funktioniert Beratungshilfe

  • Antragstellung

    Den Antrag können Sie mündlich im Amtsgericht, per Post, oder über Ihre:n Anwält:in stellen.

    • Sie müssen den Antrag beim richtigen Amtsgericht stellen.
    • An vielen Amtsgerichten brauchen Sie für den mündlichen Antrag einen Termin.
    • Eine digitale Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.

    Informationen zur Antragstellung

  • Prüfung im Amtsgericht

    Ein:e Mitarbeiter:in überprüft Ihren Anspruch. Wenn Sie berechtigt sind, bekommen Sie einen Beratungshilfeschein.

    • Im Falle der Beantragung vor Ort kann das sofort passieren
    • Der Antrag per Post benötigt ein paar Tage Bearbeitungszeit.
  • Anwaltssuche

    Sie müssen sich selbst eine:n Anwältin suchen.

    • Alle Anwält:innen sind verpflichtet, Beratungshilfe zu gewähren.
    • Je nach Fall kann es schwierig sein, passende Fachanwält:innen zu finden.

    Informationen zur Anwaltssuche

  • Beratung

    Die Beratung kann verschiedene Tätigkeiten beinhalten

    • Die Beratung kostet 15€, einige Anwält:innen erlassen aber diese Gebühr.
    • Der Anwalt oder die Anwältin kann auch für Sie aktiv werden und z.B. Schreiben aufsetzen. Die Entscheidung darüber liegt bei den Anwält:innen selbst.
    • Wenn nötig, können mit demselben Beratungshilfeschein mehrere Gespräche erfolgen.
    • Beratungshilfe deckt die „außergerichtliche Vertretung“ ab. Falls es zu einem Verfahren kommt, gibt es die Prozesskostenhilfe.

    Informationen zur Beratung

Voraussetzungen im Vorab-Check prüfen

Die Voraussetzungen, um Beratungshilfe zu erhalten:

  • Bedürftigkeit: Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Ersparnisse oder Vermögen.
  • Notwendigkeit: Es ist ein juristisches Problem, bei dem nur eine:n Anwält:in helfen kann. Sie haben es versucht, aber können das Problem nicht anders lösen. Eine Person mit mehr Geld würde in der Angelegenheit selbst eine Beratung bezahlen.
  • Alternativen geprüft: Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, die das Problem abdeckt. Sie haben versucht, eine andere Beratung zu finden (z.B. Jugendamt, Schuldnerberatung, Mieterverein, Studierendenwerk, Gewerkschaft).
  • Rechtlicher Status: In dieser Angelegenheit haben Sie noch keine Beratungshilfe beantragt.

Andere Beratungsmöglichkeiten

  • Neben der Beratungshilfe gibt es bei Rechtsproblemen andere Möglichkeiten für Menschen mit wenig Geld.

    Kostengünstige Beratungsstellen

    Kostenlose oder günstige Rechtsberatungen werden von verschiedenen Organisationen angeboten.

    Kostengünstige Beratungsstellen

    Prozesskostenhilfe

    Wenn in Ihrem Fall bereits ein Verfahren läuft, oder Sie eine Klage einreichen wollen, gibt es Prozesskostenhilfe.

    Prozesskostenhilfe

    Ausnahmen in Hamburg und Bremen

    In Hamburg und Bremen wird statt der Beratungshilfe die öffentliche Rechtsberatung durch Anwält:innen angeboten.

    Die öffentlichen Rechtsberatungen in Hamburg und Bremen

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