Tipps für die anwaltliche Beratung mit Beratungshilfeschein
Die Beratung kann sehr unterschiedliche Formen haben. Hier finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf das Beratungsgespräch vorbereiten.
So läuft die Beratung
Eine Beratung kann verschiedene Aktivitäten beinhalten
Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt entscheidet mit Ihnen, was in Ihrer Angelegenheit gemacht wird:
Die Anwältin oder der Anwalt kann Ihnen Ratschläge und Informationen zu Ihrem rechtlichen Problem geben. Sie können Ihre Fragen stellen. Die Anwältin oder der Anwalt wird Ihnen erklären, welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten Sie haben.
Die Anwältin oder der Anwalt kann Sie gegenüber Dritten vertreten. Er oder sie kann z.B. in Ihrem Namen einen Brief schreiben – an einen Vermieter, der gekündigt hat, oder an den Vater, der keinen Unterhalt zahlt. Dies geht nicht in Straf- und Bußgeldrechtlichen Angelegenheiten.
Die Anwältin oder der Anwalt kann Sie zu den nächsten rechtlichen Schritten beraten. Mit Prozesskostenhilfe können auch die Gerichts- und Anwaltskosten übernommen werden, wenn es zu einer Klage kommt und vor Gericht geht.
Die Beratung kann vor Ort in der Kanzlei, telefonisch oder per E-Mail erfolgen
- Wie die Beratung am besten erfolgt, entscheidet die Anwältin oder der Anwalt mit Ihnen.
- Die Beratung findet meistens in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat statt, in Ausnahmefällen kann es auch mehrere Gespräche geben.
- Falls schriftliche Unterlagen per Post versendet werden müssen, kann das zu Verzögerungen führen.
Tipps, wie Sie sich auf das Gespräch vorbereiten
- 1
Überlegen Sie sich Ihr Ziel
Schreiben Sie sich alle Fragen vorher auf, die Sie im Gespräch klären wollen. Was wollen Sie im Fall erreichen? Wollen Sie z.B. möglichst schnell zu einer Einigung kommen? Geht es Ihnen um eine Klarstellung? Wollen Sie in jedem Fall Ihr Recht durchsetzen, auch wenn es anstrengend werden kann?
- 2
Notieren Sie alle Fakten
Was ist passiert und wann? Wie kam es dazu? Wer hat wann welche Nachrichten geschrieben? Seien Sie ehrlich – die Anwältin oder der Anwalt muss alle Fakten kennen.
- 3
Sammeln und sortieren Sie Ihre Unterlagen
Das sind z.B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen. Am besten mit Datum – auch der Poststempel auf Briefumschlägen kann wichtig sein. Sortieren Sie vor, was Sie für besonders wichtig halten. Aber bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit. Die Anwältin oder der Anwalt hilft Ihnen dabei, herauszufinden, was wichtig ist.
- 4
Bringen Sie den Beratungshilfeschein im Original mit
Nur falls die Kanzlei die Beratungshilfe für Sie beantragt hat, brauchen Sie den Schein nicht selbst mitzubringen.
- 5
Notieren Sie alle wichtigen Kontaktdaten
Bringen Sie Ihre Telefonnummer, Adresse und Ihre Kontonummer mit. Wenn möglich, bringen Sie auch die Adresse Ihres „Gegners” mit. Falls Zeugen oder andere Personen wichtig für den Fall sein können, machen Sie eine Liste mit Namen und Adressen.
Bringen Sie 15 € für die Beratungsgebühr mit. Manche Anwältinnen und Anwälte erlassen diese Gebühr.
Wenn Sie vorher Fragen haben, rufen Sie die Kanzlei an
Ein Vorgespräch gilt noch nicht automatisch als Beratung.
Weitere Fragen zur Beratung
Was können Sie tun, wenn Sie in derselben Angelegenheit noch einmal Beratung brauchen?
- Sie können zu derselben Anwaltskanzlei gehen, ohne noch mal extra Beratungshilfe zu beantragen, wenn es um dieselbe Angelegenheit geht.
- Mit demselben Beratungshilfeschein können Sie nicht zu einer anderen Kanzlei gehen. Ein Beratungshilfeschein gilt immer nur für eine Kanzlei.
- In derselben Angelegenheit können Sie nicht noch einmal Beratungshilfe beantragen.
Was können Sie tun, wenn Sie mit der Beratung nicht zufrieden sind?
- Einen Anwältin oder einen Anwalt einzuschalten, bedeutet nicht, dass Sie in jedem Fall Recht bekommen. Manchmal geht ein Fall nicht so aus, wie Sie es sich wünschen, oder wie es nach Ihrem Empfinden gerecht wäre.
- Wenn Sie eine weitere Beratung wünschen, können Sie versuchen, diese in anderen kostengünstigen Beratungsstellen zu finden.
- Anwältinnen oder Anwälte können sehr selten den Beratungsschein zurückgeben. Dann können Sie ihn in einer anderen Kanzlei einlösen.
- Sie können sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beschweren. Wenn Sie selbst eine Anwältin oder einen Anwalt bezahlen wollen, fragen Sie in Anwaltskanzleien nach. Die Kanzleien sagen Ihnen schon in einem kostenlosen Vorgespräch, wie teuer die Beratung voraussichtlich wird. Manche Anwältinnen und Anwälte erlauben auch eine Ratenzahlung