Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter service.justiz.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums der Justiz.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zu machen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13.05.2024 erstellt. Sie wurde zuletzt aktualisiert am 06.12.2024.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Wir bemühen uns ständig, unsere Website so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Deshalb haben wir im August 2024 hinzugefügt:
Eine Seite in Leichter Sprache: Auf dieser Seite finden Sie die Inhalte des Internetauftritts in Leichter Sprache.
Eine Seite in Gebärdensprache: Auf dieser Seite finden Sie die Inhalte des Internetauftritts in Gebärdensprache.
Außerdem haben wir im September 2024 begonnen, die Benutzerfreundlichkeit mit Menschen zu testen, die assistive Technologien verwenden. So können wir sicherstellen, dass unser Angebot hauptsächlich für Menschen zugänglich ist, die die folgenden Technologien nutzen:
- NVDA mit Google Chrome
- JAWS und Braille Zeile mit Google Chrome
- VoiceOver mit Safari
- Bildschirmlupe und Modus für hohen Kontrast in Windows
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Im August 2024 haben wir den Prüfbericht “Vereinfachte Überwachung zur BITV 2.0” von der Deutschen Telekom MMS GmbH, im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund), erhalten.
Im Ergebnis erfüllt das Angebot teilweise die Anforderungen der BITV 2.0. Wir arbeiten derzeit an der Verbesserung der folgenden Kriterien:
- HTML-Strukturelemente für Listen (9.1.3.1b): Einige Abschnitte sind als Liste aufgebaut, obwohl sie keine Listen sind.
- Sinnvolle Dokumenttitel (9.2.4.2): Der Name der Website erscheint nicht auf jeder einzelnen Seite.
Darüber hinaus haben wir bei regelmäßigen Selbsttests festgestellt, dass die folgenden Bereiche nicht zugänglich sind:
- PDF: Unseren PDFs fehlt derzeit eine Tag-Struktur. Wir konzentrieren uns aktuell auf die Behebung dieses Problems.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache: Unsere derzeitige Version der beiden Seiten enthält keine Hinweise zur Navigation und keine Informationen über den Hauptinhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren melden oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Schreiben Sie uns gern eine Nachricht.
Kontaktmöglichkeiten
Per E-Mail: feedback-justiz-services@digitalservice.bund.de
Per Post:
DigitalService GmbH des Bundes
Projekt „Zugang zum Recht“
Prinzessinnenstraße 8–14
10969 BerlinSchlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de