Die öffentlichen Rechtsberatungen in Hamburg und Bremen
In Hamburg und Bremen gibt es keine Beratungshilfe. Stattdessen gibt es öffentliche Rechtsberatungsstellen.
In diese Rechtsberatungsstellen können Sie gehen, um dort direkt anwaltliche Beratung zu bekommen
Die Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstellen (ÖRA) in Hamburg bieten eine direkte Beratung durch Volljuristen, also Anwältinnen und Anwälte oder auch Richterinnen und Richter. Die Beratung kostet in der Regel 15 Euro, einschließlich Folgeberatungen in derselben Sache. Die Gebühr wird auf 4 Euro ermäßigt, wenn Ihr Einkommen sehr niedrig ist.
In Bremen und Bremerhaven wird die öffentliche Rechtsberatung durch die Arbeitnehmerkammern durchgeführt. Die Kosten betragen in der Regel 10 Euro pro Beratung.
Auch in Hamburg und Bremen müssen Sie nachweisen, dass Sie zu wenig Geld haben, um eine Anwältin oder einen Anwalt zu bezahlen. Das geht direkt vor Ort.
Prozesskostenhilfe muss man auch in Hamburg und Bremen extra beantragen
- Falls es zu einer Klage kommt, müssen Sie auch in Hamburg und Bremen Prozesskostenhilfe beantragen.
- Die Bedingungen sind wie in anderen Bundesländern.
- Bei der Suche nach einer Anwältin oder einem Anwalt kann Sie die öffentliche Rechtsberatung unterstützen.