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Rechtliche Unterstützung für Menschen mit wenig Geld

Hier finden Sie Informationen zur Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und zu weiteren Beratungsmöglichkeiten.

Kurz erklärt

Es gibt 2 staatliche Hilfen für Menschen mit wenig Geld, die ein rechtliches Problem haben: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. In Hamburg und Bremen gibt es anstelle der Beratungshilfe die öffentlichen Rechtsberatungen. Zusätzlich gibt es Beratungsmöglichkeiten von Beratungsstellen und Organisationen.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind Hilfen für Menschen mit geringem Einkommen und geringem Vermögen.

Bei Beratungshilfe bekommen Sie eine Beratung zu Ihrem rechtlichen Problem. Die Beratung können Sie auch nutzen, wenn Sie noch nicht genau wissen, was Sie tun möchten.

Prozesskostenhilfe können Sie beantragen, wenn Sie ein Gerichtsverfahren eröffnen oder sich vor Gericht verteidigen wollen. Prozesskostenhilfe wird in einigen Angelegenheiten Verfahrenskostenhilfe genannt, zum Beispiel in Familienangelegenheiten.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Antragstellung

In beiden Fällen müssen Sie die gesetzlichen Formulare persönlich ausfüllen und unterschreiben. Sie können den Antrag auf Beratungshilfe online ausfüllen oder vor Ort in Ihrem Amtsgericht stellen. Die Anträge kann auch Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin für Sie bei Gericht einreichen.

Das Gericht prüft, ob Sie die Hilfen bekommen können. Es kann zum Beispiel sein, dass Sie die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe erfüllen, auch wenn die Voraussetzungen für Beratungshilfe nicht vorliegen.

Sie können vorab mit dem Vorab-Check für Beratungshilfe prüfen, ob Sie finanziell berechtigt sind.

Umfang

  • Beratungshilfe übernimmt die Kosten für eine Beratung, das heißt es ist oft nur ein Termin bei einem Anwalt oder einer Anwältin. Der Anwalt oder die Anwältin kann auch für Sie Briefe verschicken und so einen Streit beilegen. Jeder Anwalt und jede Anwältin muss Personen mit einem Beratungshilfeschein beraten.
  • Prozesskostenhilfe übernimmt die Gerichtskosten eines gesamten Gerichtsverfahrens, das sich auch über einen langen Zeitraum ziehen kann. Haben Sie für das Gerichtsverfahren einen Anwalt oder eine Anwältin, übernimmt die Prozesskostenhilfe diese Kosten. Wenn Sie das Gerichtsverfahren ganz oder teilweise verlieren, müssen Sie in der Regel die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Prozesskostenhilfe zahlt diese Kosten nicht.

Kosten

  • Wenn Sie Beratungshilfe bekommen, erhalten Sie vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Sie können den Beratungshilfeschein bei einem Anwalt oder einer Anwältin einlösen. Das kostet höchstens 15 Euro. Einige Kanzleien verlangen diese Gebühr nicht. Die restlichen Gebühren des Anwalts oder der Anwältin bezahlt die Staatskasse.

  • Bei Prozesskostenhilfe berechnet das Gericht anhand Ihrer finanziellen Situation, ob Sie Prozesskostenhilfe bekommen können. Das Gericht berechnet zusätzlich, ob Sie die Prozesskostenhilfe gar nicht, zum Teil oder in Raten zurückzahlen müssen. Die Höhe der Raten hängt von Ihrem verfügbaren Einkommen ab. Sie müssen die Raten höchstens vier Jahre lang zahlen.


Zur Beratungshilfe

Zur Prozesskostenhilfe

Weitere Beratungsmöglichkeiten

In Hamburg und Bremen: öffentliche Rechtsberatung

In Hamburg und Bremen wird statt der Beratungshilfe eine öffentliche Rechtsberatung angeboten. Prozesskostenhilfe gibt es auch in Hamburg und Bremen. Zur öffentlichen Rechtsberatung

Kostengünstige Beratungsstellen helfen bei der Orientierung

Eine kostengünstige Rechtsberatung ist für viele Probleme möglich. Zum Beispiel durch Mieterverein, Sozialverband, Schuldnerberatung oder Gewerkschaften. Bevor Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen, sollten Sie versuchen, eine kostenlose andere Beratung zu finden.

Mehr Informationen zu kostengünstigen Beratungsstellen

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