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Datenschutzbestimmung

Benötigte Dokumente für den Antrag auf Beratungshilfe

Hinweis

  • Falls Ihnen einzelne Unterlagen fehlen, können Sie den Antrag trotzdem stellen.
  • Das Gericht kann auch weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, um Ihre Situation besser zu verstehen.

Diese Dokumente benötigen Sie für den Antrag

  • 1. Belege über Ihre Einkünfte, Ersparnisse und Ausgaben

    Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, reicht ein aktueller Leistungsbescheid.

    Wenn Sie eigenes Einkommen haben oder Bürgergeld beziehen, müssen Sie Ihre finanzielle Situation mit folgenden Dokumenten nachweisen:

    • Verdienstbescheinigung oder aktueller Bürgergeldbescheid
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate: Falls Sie mehrere Konten haben, müssen Sie auch für diese Kontoauszüge vorlegen.
    • Falls Sie weitere Einkünfte oder fixe regelmäßige Ausgaben haben, die nicht in den Kontoauszügen zu sehen sind, zeigen Sie auch dafür Nachweise. Ausgaben können z.B. Kredite, Pfändungen oder auch besondere Belastungen aufgrund einer Behinderung sein. Weitere Einkünfte wären unter anderen Mieteinnahmen oder Einnahmen aus einer freiberuflichen Tätigkeit.
  • 2. Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem

    Diese Dokumente helfen dem Amtsgericht dabei, festzustellen, ob Ihre Angelegenheit ein berechtigter Fall ist:

    • Briefe oder E-Mails z.B. vom Vermieter, Jobcenter, etc.
    • Briefe oder E-Mails, die Sie in der Angelegenheit geschrieben haben, als Nachweise über Versuche, das Problem selbst zu lösen oder eine andere rechtliche Beratung zu finden.
    • Verträge oder andere Unterlagen zum Rechtsverhältnis, wie Mietvertrag, Kaufvertrag, Rechnung oder andere Urkunden
  • 3. Ausweis

    • Bei Antragstellung im Amtsgericht sollten Sie sich ausweisen. Bringen Sie dafür eines der folgenden Dokumente mit: Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, europäische Identitätskarte, Aufenthaltstitel oder Duldung.

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