Prozesskostenhilfe – Mit dem Formular beantragen
Sie können Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie ein Gerichtsverfahren eröffnen oder sich vor Gericht verteidigen wollen. Wenn Sie im Gerichtsverfahren anwaltlich vertreten werden, kann Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt den Antrag für Sie stellen.
- Übersicht
- Beantragung
- Voraussetzungen
- Kosten
- Ratenzahlungen
- Nachüberprüfung
Ablauf eines Gerichtsverfahrens mit Prozesskostenhilfe mit Anwältin oder Anwalt
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Sprechen Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt
Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann Prozesskostenhilfe für Sie beantragen, zum Beispiel zusammen mit einer Klage oder einer Klageerwiderung. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auch abschätzen, ob Ihr Anliegen wahrscheinlich erfolgreich ist.
Dieses anwaltliche Gespräch kann für Sie bereits Kosten verursachen. Hierfür können Sie Beratungshilfe beantragen. Beratungshilfe ist eine Unterstützung vom Staat für Menschen, die wenig Geld haben und anwaltliche Beratung benötigen. Erfahren Sie hier mehr zu Beratungshilfe.
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Füllen Sie das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ aus
- Füllen Sie einfach das Formular online aus. Sie werden mit einfachen Fragen durch das komplette Formular geführt.
- Schicken Sie das Formular mit Belegen an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.
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Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt beantragt Prozesskostenhilfe
Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt stellt den Antrag bei Gericht und erhält auch die Entscheidung, ob Sie Prozesskostenhilfe bekommen.
Sie können Prozesskostenhilfe auch ohne Anwalt beantragen.
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Das Gerichtsverfahren läuft schon
Sie können Prozesskostenhilfe nicht nur für ein bevorstehendes Gerichtsverfahren beantragen. Auch für bereits laufende Verfahren können Sie einen Antrag stellen.
Nach dem Gerichtsverfahren
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Unter Umständen müssen Sie Raten zahlen
Mehr Informationen dazu finden Sie bei Ratenzahlungen.
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Erneute finanzielle Überprüfung
Das Gericht kann Sie in den 4 Jahren nach dem Gerichtsverfahren dazu auffordern, erneut Ihre finanziellen Daten anzugeben. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite zur finanziellen Nachüberprüfung.