Prozesskostenhilfe – Ratenzahlung
Sie müssen Raten zahlen, wenn Ihr Einkommen bei Bewilligung so hoch ist, dass die Zahlung von Raten zumutbar ist oder Ihr Einkommen später steigt.
- Übersicht
- Beantragung
- Voraussetzungen
- Kosten
- Ratenzahlungen
- Nachüberprüfung
Kurz erklärt
Das Gericht berechnet anhand Ihrer finanziellen Situation, ob Sie Prozesskostenhilfe gar nicht, zum Teil oder in Raten zurückzahlen müssen. Wenn Ihnen von Ihrem Einkommen jeden Monat ansonsten zu wenig übrig bleibt, müssen Sie keine Raten zahlen.
Wann Sie Raten zahlen müssen
Höhe der Ratenzahlungen
Es gibt keine festen Grenzwerte für Einkommen und Vermögen. Ihr monatliches Einkommen wird mit Ihren regelmäßigen Ausgaben wie Miete, Versicherungen, Ratenzahlungen usw. verrechnet. Welche regelmäßigen Ausgaben das Gericht berücksichtigen kann, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.
Beispielrechnungen
Sie erfüllen wahrscheinlich die finanziellen Voraussetzungen, wenn Ihnen im Monat nach Abzug regelmäßiger Ausgaben der folgende Betrag bleibt:
- Single, nicht erwerbstätig, ohne Kinder: weniger als 619 Euro
- Single, erwerbstätig, 10-jähriges Kind: weniger als 1.330 Euro
- Familie, Antragsteller:in erwerbstätig, Partner:in nicht erwerbstätig, 3-jähriges Kind: weniger als 1.913 Euro
- Familie, Antragsteller:in erwerbstätig, Partner:in Einkommen über 619 Euro, 3-jähriges Kind und 11-jähriges Kind: weniger als 1.723 Euro
Bleiben Ihnen im Monat mehr als die hier angegebenen Werte, müssen Sie voraussichtlich Raten zahlen.
Mehr Information zu den finanziellen Voraussetzungen finden Sie in dieser Broschüre (PDF-Datei).
Dauer der Ratenzahlungen
- Unabhängig von der Höhe müssen Sie die Raten für höchstens 4 Jahre zahlen oder bis die Kosten des Verfahrens gedeckt sind.
- Meistens beginnt die Ratenzahlung direkt mit dem Verfahren. Wenn Sie in den 4 Jahren nach dem Abschluss des Verfahrens mehr Geld haben, können auch später noch Raten angesetzt werden (siehe Abschnitt unten).
- Die Raten können innerhalb der 4 Jahre angepasst werden. Haben Sie zum Beispiel weniger Geld zur Verfügung, können die Raten unter Umständen komplett entfallen, wenn Sie das beantragen. Haben Sie mehr Geld, können die Raten angehoben werden.
Wenn sich das Einkommen später ändert
Wenn sich Ihre finanzielle Situation wesentlich ändert, müssen Sie dies dem Gericht mitteilen. Vier Jahre nach Ende des Verfahrens läuft diese Meldepflicht ab. Spätere Änderungen müssen Sie nicht mehr angeben.
Das Gericht kann Sie während dieser Zeit auch auffordern, Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erneut zu melden. Die Raten werden dann unter Umständen neu berechnet. Erfahren Sie hier mehr zur Nachüberprüfung.
Prozesskostenhilfe – Formular online ausfüllen
Das Formular “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe” ist Teil des Antrags auf Prozesskostenhilfe und Teil der Nachüberprüfung.
Dieses Formular können Sie hier online ausfüllen