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Prozesskostenhilfe – Voraussetzungen für den Erhalt

Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens finanziert. Sie können zum Beispiel Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie jemanden verklagen wollen oder verklagt werden. Das Gericht entscheidet darüber, ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten.

  • Allgemeine Voraussetzungen

    • Sie können sich den Gerichtsprozess nicht leisten oder nur zum Teil bzw. in Raten bezahlen.
    • Wenn das Gerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Die Erfolgsaussichten prüft das Gericht.
    • Sie würden das Verfahren auch ohne Prozesskostenhilfe führen, wenn Sie es sich finanziell leisten könnten.
    • Sie haben keine Rechtsschutzversicherung für Ihr Anliegen.
    • Die Kosten Ihres Anliegens werden nicht von einer anderen Stelle übernommen, z.B. einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband.
  • Das Gericht prüft, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht

    Es gibt keine festen Grenzwerte für Einkommen und Vermögen. Ihr monatliches Einkommen wird mit Ihren regelmäßigen Ausgaben wie Miete, Versicherungen, Ratenzahlungen usw. verrechnet. Welche regelmäßigen Ausgaben das Gericht berücksichtigen kann, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.

    Beispielrechnungen

    Sie erfüllen wahrscheinlich die finanziellen Voraussetzungen, wenn Ihnen im Monat nach Abzug regelmäßiger Ausgaben der folgende Betrag bleibt:

    • Single, nicht erwerbstätig, ohne Kinder: weniger als 619 Euro
    • Single, erwerbstätig, 10-jähriges Kind: weniger als 1.330 Euro
    • Familie, antragstellende Person erwerbstätig, Partner bzw. Partnerin nicht erwerbstätig, 3-jähriges Kind: weniger als 1.913 Euro
    • Familie, antragstellende Person, Partner bzw. Partnerin Einkommen über 619 Euro, 3-jähriges Kind und 11-jähriges Kind: weniger als 1.723 Euro

    Bleiben Ihnen im Monat mehr als die hier angegebenen Werte, müssen Sie voraussichtlich Raten zahlen.

    Mehr Informationen zu den finanziellen Voraussetzungen finden Sie in dieser Broschüre (PDF-Datei).

  • Wann der Antrag gestellt werden muss

    Sie können Prozesskostenhilfe nicht nur für ein bevorstehendes Gerichtsverfahren beantragen. Auch für bereits laufende Verfahren können Sie einen Antrag stellen.

Prozesskostenhilfe – Formular online ausfüllen

Das Formular “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe” ist Teil des Antrags auf Prozesskostenhilfe und Teil der Nachüberprüfung.

Dieses Formular können Sie hier online ausfüllen

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