Prozesskostenhilfe ohne anwaltliche Hilfe beantragen
Prozesskostenhilfe bezieht sich immer auf ein Gerichtsverfahren. Wenn noch kein Gerichtsverfahren besteht, müssen Sie eines eröffnen.
Kurz erklärt
Den Antrag auf Prozesskostenhilfe können Sie bereits vor der Eröffnung oder Erwiderung eines Gerichtsverfahrens stellen. Dadurch wissen Sie vorher, ob Sie Prozesskostenhilfe bekommen.
Wenn Sie den Antrag gleichzeitig stellen, bekommen Sie unter Umständen keine Prozesskostenhilfe. Dann müssen Sie die Kosten des Verfahrens selbst tragen.
Prozesskostenhilfe in zwei Schritten beantragen
Wenn Sie ein Verfahren mit Prozesskostenhilfe ohne anwaltliche Hilfe führen möchten, müssen Sie Folgendes am Gericht einreichen:
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Formloser Antrag auf Prozesskostenhilfe
Bei neuen Gerichtsverfahren, oder wenn Sie sich in einem Verfahren verteidigen möchten: Der Antrag selbst ist formlos. Im Antrag müssen Sie Ihren Sachverhalt vollständig beschreiben und Beweise vorlegen. Informieren Sie sich umfangreich über Rechte, Pflichten und Kosten, bevor Sie ein Gerichtsverfahren eröffnen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich an die Rechtsantragstelle eines Amtsgerichts wenden.
Bei einem bereits laufenden Gerichtsverfahren: Sie können formlos Prozesskostenhilfe beantragen und müssen dabei auf das bereits laufende Verfahren verweisen.
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Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Das Formular können Sie einfach online ausfüllen.