Beratungsstellen bei einer Kontopfändung finden
Wenn Sie Schulden haben, können Ihnen Beratungsstellen weiterhelfen. Sie finden hier Tipps, wo Sie Hilfe bekommen können und wie Sie gute Beratungsstellen erkennen.
Kurz erklärt
Schuldnerberatungsstellen können bei einer Kontopfändung helfen. Schuldnerberatungsstellen werden von verschiedenen Organisationen betrieben. Sie gibt es in den meisten Städten und Gemeinden. Die Beratung ist häufig kostenlos.
Diese Stellen beraten Sie bei einer Kontopfändung
Es gibt in den Ländern verschiedene anerkannte Beratungsstellen, die Ihnen bei einer Kontopfändung oder bei Schulden helfen können. Die meisten seriösen Beratungen sind kostenlos, vor allem bei gemeinnützigen Beratungsstellen.
Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Schuldnerberatungen an. Daneben gibt es zahlreiche gemeinnützige Träger, die Schuldnerberatung anbieten.
Dazu gehören zum Beispiel:
- der Deutsche Caritasverband
- das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
- die Arbeiterwohlfahrt
- die Verbraucherzentralen
- das Deutsche Rote Kreuz
- der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband
Eine Beratungsstelle in der Nähe finden
Auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. finden Sie mit der Eingabe Ihrer Postleitzahl eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Zusätzlich können Sie auch die Website Schuldnerberatung.de nutzen, um Beratungsstellen zu finden.
Eine seriöse Beratungsstelle erkennen
In Deutschland gibt es zahlreiche anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Die folgenden Punkte zeichnen eine zuverlässige und seriöse Beratungsstelle aus:
- 1
Sie erhalten eine individuelle Beratung
- Die Beratung passt zu Ihrer Situation
- Sie werden über die Schritte zur Schuldenbewältigung aufgeklärt
- Seien Sie vorsichtig, wenn eine Beratungsstelle sehr schnelle und unrealistische Hilfe verspricht
- 2
Die Kosten sind transparent
- Viele Beratungsstellen bieten eine kostenlose Beratung an
- Werden Gebühren verlangt, sind diese klar erklärt
- Es gibt keine versteckten Gebühren oder zusätzlichen Anwaltskosten
- 3
Berechtigung zur Ausstellung von Nachweisen
- Stellen Sie sicher, dass die Beratungsstelle berechtigt ist, Bescheinigungen für das P-Konto auszustellen
- Fragen Sie nach der Anerkennung und dem entsprechenden Nachweis
- 4
Der Vertrag mit der Beratungsstelle wird erklärt
Manchmal müssen Sie mit der Beratungsstelle einen Vertrag abschließen. Ein Vertrag ist nicht immer nötig. Aber er gibt Sicherheit und sorgt für Klarheit über die Zusammenarbeit. So gibt es weniger Missverständnisse. Der Beratungsprozess läuft dann besser.
Im Vertrag steht, welche Hilfe die Beratungsstelle gibt, zum Beispiel:
- Hilfe beim Haushaltsplan
- Verhandlungen mit Gläubigern
Im Vertrag steht auch, was von Ihnen erwartet wird, zum Beispiel:
- Mitarbeit
- Pünktliches Erscheinen zu Terminen
Achten Sie vor Ihrer Unterschrift auf folgende Punkte:
- Sie werden nicht zur Unterschrift überredet
- Verträge werden nur in der Beratungsstelle unterschrieben
- Sie müssen keine zusätzlichen Verträge (zum Beispiel Versicherungen) unterschreiben
- Seien Sie vorsichtig, wenn eine Beratungsstelle ausschließlich mit Hausbesuchen arbeitet. Dies kann den Druck erhöhen, zusätzliche Verträge unüberlegt zu unterschreiben.