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P-Konto schützt Ihr Geld bei Kontopfändung

P-Konto ist der kurze Name für das Pfändungsschutzkonto. Es schützt einen bestimmten Betrag Ihres Geldes, wenn Ihr Konto gepfändet wird oder bereits gepfändet ist. Bei einer Kontopfändung ist Ihr Geld nur geschützt, wenn Sie ein P-Konto haben.

Das P-Konto schützt Ihr Geld in 3 Stufen

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    Der Grundfreibetrag ist automatisch geschützt

    Auf einem P-Konto ist ein bestimmter Betrag geschützt. Aktuell sind 1.560 Euro pro Monat nicht gepfändet. Dafür müssen Sie nur das P-Konto haben. Sie müssen nichts weiter nachweisen.

    Wenn Sie weniger als diesen Betrag im Monat auf das P-Konto bekommen, wird nichts gepfändet. Wenn mehr Geld auf Ihrem Konto eingeht, ist der Rest gepfändet.

    Beispiel:

    • Sie bekommen 1.300 Euro im Monat: Nichts wird gepfändet. Sie können alles behalten.
    • Sie bekommen 1.700 Euro im Monat: Sie können 1.560 Euro behalten. 140 Euro sind gepfändet.

    Wenn Sie Unterhalt schulden oder eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (zum Beispiel eine Strafe) nicht zahlen können, kann dieser Betrag ein anderer sein. In diesen Fällen steht der geschützte Betrag in dem Brief über die Pfändung Ihres Kontos.

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    Sie können den Grundfreibetrag erhöhen

    Sie können den geschützten Betrag erhöhen, wenn mehr Geld als 1.560 Euro auf Ihrem Konto eingeht und Sie zum Beispiel:

    • ein oder mehrere eigene Kinder haben, die bei Ihnen wohnen
    • gesetzlichen Unterhalt leisten
    • Kindergeld erhalten
    • einmalige Sozialleistungen bekommen

    Auch wenn Sie laufende Sozialleistungen bekommen, kann es möglich sein, diese über den Grundfreibetrag hinaus zu schützen.

    Für die Erhöhung des geschützten Betrags brauchen Sie eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung reichen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse ein. Die Bank erhöht dann den geschützten Betrag auf Ihrem P-Konto.

    Diese Bescheinigung bekommen Sie zum Beispiel bei:

    • Familienkassen und Sozialleistungsträgern, die Ihnen Sozialleistungen zahlen
    • einer Schuldnerberatungsstelle
    • einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin
    • weiteren Personen und Stellen, die die P-Konto-Bescheinigung ausstellen dürfen. Diese sind in einem Gesetz geregelt (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung).
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    Sie können weitere individuelle Beträge schützen

    In bestimmten Fällen können Sie weitere Zahlungen schützen lassen. Das betrifft zum Beispiel:

    • Einmalige Zahlungen vom Arbeitgeber
    • Nachzahlungen von Arbeitseinkommen über 500 Euro
    • Einnahmen als Selbstständiger

    Für den Schutz dieser Zahlungen reichen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse eine „Festsetzung der Höhe des pfändungsfreien Betrags“ ein. Diese Festsetzung bekommen Sie von der Vollstreckungsstelle. Die Vollstreckungsstelle ist die Stelle, die das Geld von Ihnen pfändet oder die Pfändung regelt. Das ist zum Beispiel das Amtsgericht, das Finanzamt, die Stadtkasse oder das Hauptzollamt.

    Die Vollstreckungsstelle hat den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. die Pfändungs- und Einziehungsverfügung unterschrieben. Im oberen Teil des Schriftstücks finden Sie die Adresse und weitere Kontaktmöglichkeiten.

Wegweiser – Geld bei Kontopfändung schützen

Nutzen Sie unseren Wegweiser und sehen Sie, welche Zahlungen Sie schützen können.

  • Sie erfahren, was Sie dafür tun müssen.
  • Sie erfahren, an wen Sie sich wenden müssen.
  • Sie erfahren, welche Nachweise Sie brauchen.

Das P-Konto im Überblick

Wie bekomme ich ein P-Konto?Einblenden

Bei der Neueröffnung kann ein Konto sofort als P-Konto eingerichtet werden. Sie können aber auch Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln.

  • Nehmen Sie dazu mit Ihrer Bank oder Sparkasse Kontakt auf
  • Abhängig von der Bank oder Sparkasse können Sie den Antrag schriftlich, online oder telefonisch stellen
  • Sie können auch in eine Filiale gehen, wenn Ihre Bank oder Sparkasse Filialen in Ihrer Nähe hat

Die Bank oder Sparkasse darf Ihren Antrag nicht ablehnen. Sie darf auch dann nicht ablehnen, wenn Ihr Girokonto im Minus ist. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und steht im § 850k Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung. Der Minusbetrag bleibt weiter als Schuld bestehen, wird aber von Ihrem neuen P-Konto getrennt.

Wie lange dauert die Einrichtung?Einblenden

Die Bank oder Sparkasse muss das P-Konto zu Beginn des 4. Geschäftstages nach Ihrem Antrag eingerichtet haben.

Ein Beispiel: Sie beantragen das P-Konto an einem Mittwoch. Das P-Konto muss dann am darauffolgenden Dienstag zum Arbeitsbeginn Ihrer Bank oder Sparkasse zur Verfügung stehen. Feiertage innerhalb des Zeitraumes verlängern diesen Zeitraum.

Wie viel kostet ein P-Konto?Einblenden
  • Die Umwandlung von einem Girokonto in ein P-Konto muss kostenlos erfolgen.
  • Das Girokonto, das als P-Konto geführt wird, darf monatliche Gebühren kosten.
  • Das P-Konto darf nicht teurer sein als Ihr normales Girokonto. Es dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Führung als P-Konto erhoben werden.

Zusätzliche Informationen zum P-Konto

  • Es kann nur ein P-Konto pro Person eingerichtet werden.
  • Unternehmen dürfen kein P-Konto haben.
  • Ein P-Konto ist ein Guthabenkonto.
  • Es gibt keinen Dispokredit bei einem P-Konto, das heißt, Sie können nur so viel ausgeben, wie auf dem Konto vorhanden ist.

Geschützt sind alle Geldeingänge auf dem P-Konto bis zur Höhe des geschützten Betrages. Übersteigt der Geldeingang den geschützten Betrag, besteht kein Pfändungsschutz. Nicht nur Lohn, Gehalt oder Sozialleistungen sind Geldeingänge. Auch die folgenden Beispiele zählen dazu:

  • Eigene Bareinzahlungen
  • Ein finanzielles Geschenk als Überweisung aufs Konto
  • Eine finanzielle Unterstützung als Überweisung von der Familie oder von Freunden
  • Eine Kaufpreiszahlung, wenn Sie z.B. etwas im Internet verkauft haben

Achten Sie darauf, wenn Sie eine solche Zahlung auf Ihr P-Konto bekommen. Sie kann gepfändet werden, wenn der geschützte Betrag überschritten wird.

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