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Klagen ohne Anwalt

Bei deutschen Amtsgerichten können Sie in der Regel eine Klage ohne Anwalt oder Anwältin einreichen. Hier erfahren Sie, welche Schritte für eine Klage nötig sind und wie es danach weitergehen kann.

Kurz erklärt

Amtsgerichte in Deutschland sind für bestimmte Klagen zuständig. Dazu zählen in der Regel zivilgerichtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro. Das sind Streitigkeiten zwischen Privatpersonen beziehungsweise Organisationen. Diese werden in einem sogenannten Zivilprozess verhandelt. Dabei geht es nicht um Straftaten, sondern darum, dass eine Person von einer anderen etwas fordert. Hierzu zählen zum Beispiel Schadensersatz oder nicht bezahlte Rechnungen. Für eine Klage vor einem Amtsgericht benötigen Sie in diesen Fällen nicht zwingend einen Anwalt oder eine Anwältin.

Schritt für Schritt zur Klage

  1. 1

    Klage erstellen

    In der Klage beschreiben Sie Ihren Fall mit genauen Angaben, was wann passiert ist. Sie nennen darin auch, was Sie von der Gegenseite fordern und warum. Sie können in der Klage bereits Beweise anbieten. Außerdem können Sie Anträge stellen, wie der Prozess vom Gericht gestaltet werden soll.

    Hinweis: Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Klage alle Angaben enthält, die für den Erfolg der Klage erforderlich sind. Diese Angaben müssen richtig und vollständig sein. Überprüfen Sie daher sorgfältig, ob die Voraussetzungen für Ihre Forderung erfüllt sind, bevor Sie Ihre Klage einreichen.

    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Das Online-Verfahren ist eine neue Verfahrensart im Zivilprozess, mit der Sie einfach und digital an Ihr Recht kommen sollen. Das Online-Verfahren wird in einem Pilotprojekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erprobt.

    Um eine Klage im Online-Verfahren zu erstellen, müssen Sie einen der folgenden Onlinedienste nutzen. Sie werden Schritt für Schritt beim Erstellen der Klage unterstützt.

  2. 2

    Klage einreichen

    Sie können die Klage über „Mein Justizpostfach“, per Post oder persönlich beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Welches Amtsgericht für Ihren Fall zuständig ist, hängt zum Beispiel vom Sitz der Gegenseite ab. Es kann aber auch von dem Thema abhängen, für das Sie klagen wollen. Bei Verkehrsunfällen kommt zum Beispiel häufig das Amtsgericht am Unfallort hinzu. Für das Thema Fluggastrechte ist in der Regel das Amtsgericht am Start- oder Zielflughafen zuständig.

    In manchen Fällen kann es mehrere zuständige Gerichte geben. Grundsätzlich haben Sie dann das Recht, ein Gericht zu wählen.

    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Eine Klage im Online-Verfahren können Sie nur bei Amtsgerichten einreichen, die an diesem Pilotprojekt teilnehmen.

    Um im Online-Verfahren zu klagen, gilt:

    1. Erstellen Sie Ihre Klage mit einem unserer Onlinedienste. Diese prüfen auch, ob es für Ihren Fall ein zuständiges Amtsgericht gibt, das am Online-Verfahren teilnimmt.
    2. Schicken Sie die Klage im Anschluss verpflichtend über „Mein Justizpostfach“ an das ermittelte Gericht. Damit eröffnen Sie automatisch das Online-Verfahren.

    Anleitung: „Mein Justizpostfach“ einrichten

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    Gerichtskostenvorschuss zahlen

    Der Gerichtskostenvorschuss wird fällig, sobald Sie die Klage einreichen – selbst wenn Sie sich es danach nochmal anders überlegen. Das Gericht schickt Ihnen in jedem Fall eine Rechnung über „Mein Justizpostfach“ oder per Post. Nur wenn Sie den Gerichtskostenvorschuss bezahlen, schickt das Gericht Ihre Klage an die Gegenseite.

    Der Gerichtskostenvorschuss hängt vom sogenannten Streitwert ab. Der Streitwert gibt an, wie viel ein Rechtsstreit in Geld ausgedrückt wert ist. Bei Zahlungsklagen entspricht er dem Geldbetrag, den Sie von der Gegenseite fordern.

    Der Gerichtskostenvorschuss hängt vom Streitwert ab:

    • Streitwert bis 500 Euro: 120 Euro
    • Streitwert bis 1.000 Euro: 183 Euro
    • Streitwert bis 1.500 Euro: 246 Euro
    • Streitwert bis 2.000 Euro: 309 Euro
    • Streitwert bis 3.000 Euro: 376,50 Euro
    • Streitwert bis 4.000 Euro: 444 Euro
    • Streitwert bis 5.000 Euro: 511,50 Euro
    • Streitwert bis 6.000 Euro: 579 Euro
    • Streitwert bis 7.000 Euro: 646,50 Euro
    • Streitwert bis 8.000 Euro: 714 Euro
    • Streitwert bis 9.000 Euro: 781,50 Euro
    • Streitwert bis 10.000 Euro: 849 Euro

    Zusätzlich zum Gerichtskostenvorschuss können weitere Kosten für den Prozess entstehen. Zum Beispiel:

    • Wenn die Gegenseite einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragt
    • Wenn Zeugen oder Zeuginnen aussagen
    • Wenn etwas übersetzt werden muss
    • Wenn ein Gutachten von Sachverständigen benötigt wird

    Die Kosten sind daher von Fall zu Fall unterschiedlich. Wie hoch sie sein werden, lässt sich vorher nicht genau sagen. Eventuelle Anwaltskosten hängen zum Beispiel vom Streitwert ab. Aber auch davon, ob es eine mündliche Verhandlung gibt. Mögliche weitere Kosten hängen stark vom Einzelfall ab.

    Anders als der Gerichtskostenvorschuss fallen die weiteren Prozesskosten erst ganz am Ende an, wenn das Gerichtsverfahren beendet ist. In bestimmten Fällen kann das Gericht dafür einen Vorschuss verlangen. Wer die gesamten Kosten für den Prozess endgültig zahlen muss, hängt in der Regel vom Erfolg der Klage ab. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Wer zahlt die Kosten für den Prozess?

    Wenn Sie sich das Gerichtsverfahren nicht leisten können, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe.

    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Durch das Online-Verfahren wird eine einfachere und schnellere Bearbeitung im Gericht erwartet. Daher fallen auch die Gerichtskosten günstiger aus als im gewöhnlichen Zivilprozess.

    Reduzierter Gerichtskostenvorschuss im Online-Verfahren:

    • Streitwert bis 500 Euro: 80 Euro
    • Streitwert bis 1.000 Euro: 122 Euro
    • Streitwert bis 1.500 Euro: 164 Euro
    • Streitwert bis 2.000 Euro: 206 Euro
    • Streitwert bis 3.000 Euro: 251 Euro
    • Streitwert bis 4.000 Euro: 296 Euro
    • Streitwert bis 5.000 Euro: 341 Euro
    • Streitwert bis 6.000 Euro: 386 Euro
    • Streitwert bis 7.000 Euro: 431 Euro
    • Streitwert bis 8.000 Euro: 476 Euro
    • Streitwert bis 9.000 Euro: 521 Euro
    • Streitwert bis 10.000 Euro: 566 Euro

    Auch im Online-Verfahren können noch weitere Kosten für den Prozess entstehen (zum Beispiel Anwaltskosten oder Übersetzungskosten). Diese Kosten sind nicht reduziert.

  4. 4

    Das Gericht prüft die Klage

    Nachdem das Gericht Ihren Gerichtskostenvorschuss erhalten hat, prüft es zunächst Ihre Klage. Es schaut, ob die Klage bei dem richtigen Gericht eingereicht wurde. Außerdem prüft das Gericht die grundlegenden Erfolgsaussichten Ihrer Klage.

    Falls das Gericht nicht zuständig ist, wird es Sie in der Regel darauf hinweisen. In diesem Fall können Verzögerungen und zusätzliche Kosten für Sie entstehen.

    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Auch im Online-Verfahren prüft das Gericht zunächst Ihre Klage.

    In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das ermittelte Gericht doch nicht für Ihre Klage zuständig ist. Dazu kann es kommen, wenn das im Onlinedienst ermittelte Gericht Ihre Angaben bei der Prüfung anders bewertet oder relevante Angaben fehlen sollten. Das Gericht wird Sie darüber informieren.

    Sie können dann beantragen, dass die Klage an das tatsächlich zuständige Gericht weitergeleitet wird. Falls dieses Gericht nicht am Pilotprojekt teilnimmt, können Sie nicht im Online-Verfahren klagen. Der Prozess wird dann im gewöhnlichen Verfahren geführt. Das kann zu einer längeren Bearbeitungsdauer und zusätzlichen Kosten führen.

  5. 5

    Das Gericht stellt die Klage an die Gegenseite zu

    Das Gericht entscheidet, wie der Prozess ablaufen soll. Es stellt dann die Klage an die Gegenseite zu, die Sie in Ihrer Klage angegeben haben. Das Gericht wird in der Regel einen Verhandlungstermin festlegen oder zunächst ein sogenanntes schriftliches Vorverfahren anordnen. In jedem Fall bekommt die Gegenseite die Gelegenheit, sich zum Fall zu äußern.

    Falls die Klage nicht an die Gegenseite zugestellt werden kann (zum Beispiel aufgrund einer falschen Adresse), wird das Gericht Sie darüber informieren. Das Gericht wird Sie dann in der Regel auffordern, die korrekten Angaben zur Gegenseite mitzuteilen. Möglicherweise können dadurch Verzögerungen und zusätzliche Kosten für Sie entstehen. Überprüfen Sie die Angaben zur Gegenseite daher sorgfältig, bevor Sie Ihre Klage einreichen.

    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Das Gericht stellt die Klage an die Gegenseite zu, kann das Verfahren aber ansonsten freier gestalten als im regulären Zivilverfahren. Das Gericht wird zum Beispiel in der Regel keinen Verhandlungstermin festlegen. Im Online-Verfahren kommt es nur in Ausnahmefällen zu einer mündlichen Verhandlung. In vielen Fällen kann das Gericht anhand der schriftlichen Angaben von Ihnen und der Gegenseite über den Fall entscheiden.

Wie kann es danach weitergehen?


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Gegenseite auf die Klage reagieren kann. Üblicherweise kommen folgende Fälle in Frage:
  • Die Gegenseite reagiert nicht

    Das Gericht kann mit der Zustellung der Klage ein schriftliches Vorverfahren anordnen. Damit fordert es die Gegenseite auf mitzuteilen, ob sie sich gegen Ihre Klage verteidigen will. Dafür hat die Gegenseite zwei Wochen Zeit. Wenn sie nicht rechtzeitig sagt, dass sie sich verteidigen will, kann das Gericht ein Versäumnisurteil fällen.

    Hinweis: Das Gericht kann diese Entscheidung nur treffen, wenn Sie zuvor einen Antrag auf Versäumnisurteil gestellt haben. Das können Sie auch schon beim Einreichen Ihrer Klage beantragen. Der Antrag verursacht keine zusätzlichen Kosten.

    Einfach erklärt: Wer nicht reagiert, verliert. Bei einem Versäumnisurteil entscheidet das Gericht ohne eine mündliche Verhandlung nur auf Basis der schriftlichen Angaben in Ihrer Klage. Wenn die Gegenseite nicht reagiert, geht das Gericht davon aus, dass sie nichts gegen die Klage einzuwenden hat. Das Gericht nimmt an, dass Ihre Angaben wahr sind. Es prüft dann nur noch, ob sich aus Ihrem beschriebenen Problem der geforderte Anspruch ergibt. Ist dies der Fall, verliert die Gegenseite in der Regel den Prozess, weil sie es versäumt hat, zu reagieren. Die Gegenseite muss dann in der Regel die Kosten für den Prozess bezahlen.

    Es kann allerdings passieren, dass die Gegenseite Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegt. Hierfür hat sie in der Regel zwei Wochen Zeit, nachdem das Versäumnisurteil zugestellt wurde. Hat der Einspruch Erfolg, wird der Prozess in den Ursprungszustand zurückversetzt. Das heißt: Es geht an dem Punkt weiter, wo Sie waren, bevor die Gegenseite nicht reagiert hat.

    Achtung: Ein Versäumnisurteil ist in beide Richtungen möglich. Es kann auch von der Gegenseite beantragt werden. Nach dem schriftlichen Vorverfahren ist ein Versäumnisurteil nämlich auch in der mündlichen Verhandlung möglich. Grundsätzlich gilt: Wer ohne Entschuldigung nicht zu einem Gerichtstermin erscheint, riskiert ein Versäumnisurteil – und muss dann in der Regel die damit verbundenen Kosten zahlen.

    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Sie können auch im Online-Verfahren ein Versäumnisurteil beantragen. Die Onlinedienste führen Sie durch die nötigen Fragen. Damit sorgen Sie vor, falls die Gegenseite nicht rechtzeitig reagiert.

    Im Online-Verfahren kann das Gericht auch ohne die Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens anhand der schriftlichen Angaben von Ihnen und der Gegenseite über den Fall entscheiden. Das Gericht fordert die Gegenseite mit der Zustellung der Klage auf mitzuteilen, ob sie sich gegen Ihre Klage verteidigen will.

  • Die Gegenseite verteidigt sich

    Die Gegenseite schickt eine Stellungnahme an das Gericht. Sie bekommen diese Stellungnahme vom Gericht. In der Stellungnahme erklärt die Gegenseite den Fall aus ihrer Sicht. Sie haben dann die Möglichkeit, darauf zu antworten. Das Gericht wird die Angaben beider Seiten berücksichtigen.

    In der Regel muss das Gericht daraufhin eine mündliche Verhandlung durchführen. Für die Verhandlung erhalten Sie eine Ladung per Post oder über „Mein Justizpostfach“. In Ausnahmefällen darf das Gericht ohne eine mündliche Verhandlung entscheiden. Das kann möglich sein, wenn Sie und die Gegenseite dem zugestimmt haben oder wenn der Streitwert unter 600 Euro liegt.

    Die Verhandlung kann vom Gericht als Videokonferenz durchgeführt werden. In dem Fall müssen Sie nicht vor Ort im Gericht erscheinen. Wenn Sie per Video teilnehmen möchten, können Sie einen Antrag stellen. Wenn Sie nicht per Video teilnehmen möchten, können Sie das dem Gericht ebenfalls mitteilen.

    Das Gericht entscheidet am Ende, wer Recht bekommt und wer welche Kosten trägt. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Wer zahlt die Kosten für den Prozess?

    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Im Online-Verfahren findet nur in Ausnahmefällen eine mündliche Verhandlung statt. Falls es doch dazu kommt, wird sie in der Regel als Videokonferenz durchgeführt.

    Sie können eine mündliche Verhandlung beantragen. Sie können dem Gericht auch mitteilen, ob Sie per Video teilnehmen wollen oder Bedenken gegen eine Videoverhandlung haben. Die Onlinedienste führen Sie durch die nötigen Fragen. Das Gericht wird versuchen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Die endgültige Entscheidung darüber, wie der Prozess gestaltet wird, liegt immer beim Gericht.

  • Die Gegenseite zahlt Ihnen Geld

    Es kann passieren, dass Sie eine Zahlung von der Gegenseite erhalten, nachdem Sie die Klage eingereicht haben. Sie sollten das Gericht sofort darüber informieren und Ihre Klage anpassen. Denn: Das Gericht wird die Gegenseite nicht zu einer Zahlung verurteilen, die schon erfolgt ist.

    Am besten schicken Sie dem Gericht eine Nachricht mit allen wichtigen Informationen zur erhaltenen Zahlung. So könnte diese Nachricht an das Gericht zum Beispiel lauten: „Auf die mit der Klage geltend gemachte Forderung hat die Gegenseite am (Datum) insgesamt (Geldbetrag) Euro gezahlt. Die Gegenseite hat angegeben, dass die Zahlung für (Verwendungszweck beschreiben) erfolgt ist.“

    Hinweis: Ohne die Anpassung der Klage könnten Sie den Prozess verlieren. Dann müssen Sie in der Regel alle Kosten für den Prozess bezahlen.

    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Auch im Online-Verfahren sollten Sie das Gericht informieren, wenn die Gegenseite Ihnen Geld bezahlt, bevor der Prozess beeendet ist. Schicken Sie die Nachricht dafür bitte digital über „Mein Justizpostfach“ an das Gericht.

  • Das Gericht schlägt eine Einigung vor (Vergleich)

    Das Gericht kann einen Vergleich vorschlagen, um den Streit ohne Urteil zu beenden. Das heißt, dass Sie sich mit der Gegenseite auf eine Lösung einigen. Im Vergleich können Sie vereinbaren, wer wem welchen Betrag zahlt. Sie können außerdem vereinbaren, wie Sie die entstandenen Kosten aufteilen. Zu den entstandenen Kosten gehören zum Beispiel auch Anwaltsgebühren, falls Sie oder die Gegenseite sich bei der Einigung anwaltliche Unterstützung holen.

    Es ist wichtig, dass Sie sich gut überlegen, was Sie vereinbaren möchten. Wenn nicht beide Seiten dem Vergleichsvorschlag zustimmen, geht der Prozess normal weiter.

    Keine Besonderheiten im Online-Verfahren

    Auch im Online-Verfahren kann es zu einem Vergleich kommen. Hier gibt es keine Besonderheiten.

Wer zahlt die Kosten für den Prozess?

Einfach erklärt: Wer verliert, zahlt. Wer teilweise verliert, zahlt einen Teil.

Keine Besonderheiten im Online-Verfahren

Die folgenden Regelungen gelten genauso im Online-Verfahren.

Üblicherweise lassen sich folgende Fälle unterscheiden:

  • Klage hat Erfolg

    Die Gegenseite wird in der Regel verurteilt, die Kosten für den Prozess zu zahlen.

    Ausnahmen: Wenn es aber keinen Anlass für Ihre Klage gab, müssen Sie trotzdem alle Kosten für den Prozess zahlen. Ein Anlass kann zum Beispiel fehlen, wenn Sie die Gegenseite vorher nicht zur Zahlung aufgefordert haben. 
Es besteht außerdem das Risiko, dass Sie auf Ihren eigenen Kosten für den Prozess sitzen bleiben – nämlich dann, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist.

  • Klage hat keinen Erfolg

    Sie werden in der Regel verurteilt, die Kosten für den Prozess zu zahlen.

  • Klage hat teilweise Erfolg

    Sie werden in der Regel verurteilt, zumindest einen Teil der Kosten für den Prozess zu zahlen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Umfang des Erfolgs der Klage ab.

  • Klage wird zurückgenommen

    Sie müssen in der Regel die Kosten für den Prozess zahlen.

    Ausnahme: Eine Ausnahme ist auf Antrag möglich, wenn der Anlass der eingereichten Klage frühzeitig wegfällt. Beispiel: Der Anlass fällt frühzeitig weg, wenn die Gegenseite Ihre Forderung bezahlt, bevor die Klage zugestellt wurde.

Das sollten Sie im Zivilprozess unbedingt beachten


Ein Zivilprozess kann kompliziert sein – besonders, wenn Sie ohne einen Anwalt oder eine Anwältin klagen. Sie sollten einige Dinge beachten, die im Prozess auf Sie zukommen können. Wenn Sie darauf nicht richtig reagieren oder zu spät aktiv werden, kann das über den Erfolg Ihrer Klage entscheiden.
  • Reagieren Sie auf Stellungnahmen der Gegenseite

    Im Zivilprozess ist es wichtig, auf Stellungnahmen der Gegenseite zu antworten. Diese werden häufig von Anwälten und Anwältinnen erstellt. Wenn Sie nicht klar und rechtlich begründet auf die Argumente der Gegenseite reagieren, könnte das Gericht zu Ihrem Nachteil entscheiden.

    Lesen Sie daher alle Schreiben und Hinweise vom Gericht zeitnah und sorgfältig. Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie etwas nicht verstehen. Je nach Frage können Sie sich zum Beispiel direkt an das Gericht oder an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden.

    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Im Online-Verfahren werden Sie in der Regel über den gesamten Prozess hinweg digital über „Mein Justizpostfach“ mit dem Gericht kommunizieren. Bitte überprüfen Sie dort regelmäßig Ihren Posteingang. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie zeitnah und sorgfältig auf Schreiben oder Hinweise vom Gericht reagieren.

    Beachten Sie: Nachrichten in „Mein Justizpostfach“ werden nach 90 Tagen automatisiert gelöscht. Mehr Hinweise zur Nutzung finden Sie in den häufig gestellten Fragen zu „Mein Justizpostfach“.

  • Halten Sie Fristen unbedingt ein

    Das Gericht setzt Ihnen manchmal Fristen – zum Beispiel, um eine Stellungnahme abzugeben. Wenn Sie diese Fristen nicht einhalten, könnten Sie den Prozess allein deshalb verlieren. Bestimmte Fristen kann das Gericht auch nicht verlängern, selbst wenn Sie dies beantragen. Reagieren Sie daher innerhalb der Fristen, die das Gericht setzt.

    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Sie können Schreiben oder Hinweise mit Fristen digital über „Mein Justizpostfach“ erhalten. Bitte überprüfen Sie dort regelmäßig Ihren Posteingang. Eine Frist beginnt dann zu laufen, sobald das Schreiben elektronisch eingegangen ist. Das gilt auch, wenn Sie die Nachricht noch nicht geöffnet haben.

  • Bieten Sie Beweise aktiv und rechtzeitig an

    Im Zivilprozess ermittelt das Gericht nicht selbst. Das Gericht wird Beweise in der Regel nur dann berücksichtigen, wenn Sie diese von sich aus anbieten. Das bedeutet: Sie müssen selbst erklären, was passiert ist und wenn nötig auch beweisen.

    Sie können Beweise schon in der Klage ankündigen und später vorlegen, wenn es nötig wird. Ein Beweis wird spätestens nötig, wenn die Gegenseite Ihre Aussagen bestreitet. Wenn Sie Beweise zu spät oder ungeeignete Beweise anbieten, können Sie den Prozess verlieren.

    Welche Beweise sind möglich?
    Zum Beispiel:

    • Zeugen und Zeuginnen: Sie können Personen benennen, die Ihre Aussagen bestätigen. Geben Sie dazu ihre Namen und Adressen an und erklären Sie, was diese Personen bezeugen können. Beispiel: Wenn Sie zum Thema Fluggastrechte klagen, könnte eine mitreisende Person bestätigen, dass Ihr Flug verspätet war.
    • Dokumente: Je nach Fall können das zum Beispiel Verträge, ärztliche Atteste oder Schreiben von der Gegenseite sein, die Sie unabhängig vom Gerichtsprozess bekommen.
    • Sachverständige: Möglicherweise können Fachleute das Gericht mit ihrem Wissen bei der Beweisaufnahme unterstützen.
    Besonderheiten im Online-Verfahren

    Auch im Online-Verfahren sollten Sie Beweise so bald wie möglich anbieten. In den Onlinediensten können Sie Beweise direkt in Ihrer Klage ankündigen. Diese Beweise sollten Sie dann zusammen mit der Klage über „Mein Justizpostfach“ hochladen und an das Gericht schicken.

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