Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Ausgleichszahlung und Erstattung weiterer Folgekosten
Wenn Ihr Flug bestimmte Voraussetzungen erfüllt, könnten Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigungspauschale von der Fluggesellschaft haben. Das nennt man Ausgleichszahlung. Außerdem könnten Sie Anspruch auf Erstattung weiterer Folgekosten haben (z.B. Verpflegungskosten, Transferleistungen, Übernachtungskosten, vorgerichtliche Kosten und Zinsen …).
Dieser Onlinedienst informiert nur über einen möglichen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.Wie viel könnten Sie erhalten?
Die Höhe Ihrer Ausgleichszahlung bei Flugproblemen richtet sich nach der Flugdistanz und dem Start- bzw. Zielflughafen und ist unabhängig vom Ticketpreis.
In der Regel könnten Sie Anspruch haben auf:- Bis 1.500 km: 250 €
- Zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 €
- Über 3.500 km: 400 € bis 600 €
Jede mitreisende Person könnte grundsätzlich Anspruch auf diese Zahlung haben.
So könnten Sie nun vorgehen:
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Informieren Sie sich über Ihren Anspruch
In ca. 10 Minuten wissen Sie, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlung in Frage kommen könnte. Dazu gehören Bedingungen wie:
- eine Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen
- eine Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
- Nicht-Beförderung ohne vertretbare Gründe, z.B. bei Überbuchung
- ein Flughafen in der EU als Start- oder Zielflughafen
- Flüge ab 2021
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Vergleichen Sie Optionen und Kosten
Wir erklären Ihnen am Ende des Vorab-Checks, ob eine Erstattung in Frage kommen könnte und zeigen Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten auf.
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Hinweise
Der Onlinedienst befindet sich als Teil eines Digitalisierungsprojekts noch in der Entwicklung und Erprobung. Er bietet Ihnen in einem automatisierten Eingabesystem allgemeine Informationen zu häufig auftretenden Ansprüchen bei Flugproblemen. Eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls nimmt der Onlinedienst nicht vor. Er gibt auch keine Beratung oder Prognose zu den Erfolgsaussichten in Ihrem individuellen Fall.
Der Onlinedienst beschränkt sich derzeit auf den sog. Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung [VO (EG) 261/2004]. Er deckt keine anderen Ansprüche wegen Flugproblemen ab. Es ist daher möglich, dass Ihnen weitere oder andere Ansprüche zustehen, über die Sie dieser Onlinedienst nicht informiert. Es besteht das Risiko, dass Sie Ihre Ansprüche mit dem Onlinedienst nicht richtig bzw. vollständig erkennen und Sie diese Ansprüche später nicht mehr erfolgreich geltend machen können. Es besteht außerdem das Risiko, dass Sie aufgrund der gegebenen Informationen Kosten für ein aussichtsloses Verfahren aufwenden und diese nicht erstattet bekommen. Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Angehörige der rechtsberatenden Berufe, z.B. eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, oder an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise auf der Seite „Impressum“ und auf den übrigen Seiten dieses Onlinedienstes.