Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Ausgleichszahlung und Erstattung weiterer Folgekosten
Wenn Ihr Flug bestimmte Voraussetzungen erfüllt, könnten Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigungspauschale von der Fluggesellschaft haben. Das nennt man Ausgleichszahlung. Außerdem könnten Sie Anspruch auf Erstattung weiterer Folgekosten haben (z.B. Verpflegungskosten, Transferleistungen, Übernachtungskosten, vorgerichtliche Kosten und Zinsen …).
Dieser Onlinedienst informiert nur über einen möglichen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.Wie viel könnten Sie erhalten?
Die Höhe Ihrer Ausgleichszahlung bei Flugproblemen richtet sich nach der Flugdistanz und dem Start- bzw. Zielflughafen und ist unabhängig vom Ticketpreis.
In der Regel könnten Sie Anspruch haben auf:- bis 1.500 km: 250 €
- zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 €
- über 3.500 km: 400 € bis 600 €
Jede mitreisende Person könnte grundsätzlich Anspruch auf diese Zahlung haben.
So könnten Sie nun vorgehen:
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Informieren Sie sich über Ihren Anspruch
In ca. 10 Minuten wissen Sie, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlung in Frage kommen könnte. Dazu gehören Bedingungen wie:
- eine Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen
- eine Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
- Nicht-Beförderung ohne vertretbare Gründe, z.B. bei Überbuchung
- ein Flughafen in der EU als Start- oder Zielflughafen
- Flüge ab 2022
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Vergleichen Sie Optionen und Kosten
Wir erklären Ihnen am Ende des Vorab-Checks, ob eine Erstattung in Frage kommen könnte, was Ihre möglichen Handlungsmöglichkeiten sind und welche Kosten auf Sie zukommen könnten. Nach dem Vorab-Check können Sie mit diesem Onlinedienst eine digitale Klage erstellen, wenn sich das ermittelte Amtsgericht am Pilotprojekt beteiligt. Im Anschluss können Sie Ihre Klage digital bei Gericht einreichen.
Weitere Informationen zur Klage
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihren Anspruch vor einem deutschen Amtsgericht einklagen. Das ist auch ohne eine Anwältin oder einen Anwalt möglich. Erfahren Sie, welche Schritte für eine Klage nötig sind und wie es danach weitergehen kann.
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Hinweis
Der Onlinedienst befindet sich als Teil eines Digitalisierungsprojekts noch in der Entwicklung und Erprobung. Für häufig auftretende Ansprüche bei Flugproblemen bietet er Ihnen in einem automatisierten Eingabesystem allgemeine Informationen und die Möglichkeit, eine Klage zu erstellen. Eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls nimmt der Onlinedienst nicht vor. Er gibt auch keine Beratung oder Prognose zu den Erfolgsaussichten in Ihrem individuellen Fall. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Onlinedienstes einschließlich der durch ihn bereitgestellten Dokumente sowie der Klageinhalte wird keine Gewähr übernommen. Der Onlinedienst beschränkt sich derzeit auf bestimmte Ausgleichsansprüche und Vorgehensweisen. Der Onlinedienst beschränkt sich auf die Erstellung von Klagen an Amtsgerichte, die an der Erprobung teilnehmen. Er beschränkt insoweit möglicherweise Ihre Auswahl des Amtsgerichts. Weitergehende Möglichkeiten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche könnten Ihnen zustehen, wenn Sie auf andere Weise vorgehen, insbesondere bei einer Klageeinreichung ohne Nutzung des Onlinedienstes. Aus dem Onlinedienst ergeben sich derzeit insbesondere folgende Einschränkungen:
- Der Onlinedienst beschränkt sich auf den sog. Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Er deckt keine anderen Ansprüche wegen Flugproblemen ab.
- Darüber hinaus erstreckt sich dieser Onlinedienst nur auf die Beantragung von Prozesszinsen. Weitergehende Zinsansprüche (z.B. Verzugszinsen) können nicht geltend gemacht werden.
- Erfasst ist nur die Erstellung einer digitalen Klage durch volljährige, natürliche Personen. Minderjährige Personen können den Onlinedienst derzeit nicht nutzen. Eine gebündelte Geltendmachung von Ansprüchen in einer Klage bei weiteren Personen ist nur bei einer Abtretung der Forderung möglich. Die gebündelte Geltendmachung von Forderungen Minderjähriger ist mit dem Onlinedienst derzeit nicht möglich.
- Die Erstellung der Klage ist nur für ein im Onlinedienst vorausgewähltes Amtsgericht möglich; dies gilt auch in Fällen, für die mehrere Amtsgerichte zuständig sein könnten.
Es ist möglich, dass Ihnen weitere oder andere Ansprüche zustehen oder alternative Vorgehensweisen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche bestehen, die vorteilhafter für Sie sein könnten, über die Sie dieser Onlinedienst nicht informiert und für die dieser Onlinedienst nicht genutzt werden kann. Es besteht daher das Risiko, dass Sie Ihre Ansprüche mit dem Onlinedienst nicht richtig bzw. vollständig erkennen und Sie diese Ansprüche später nicht mehr erfolgreich geltend machen können. Es besteht außerdem das Risiko, dass Sie aufgrund der gegebenen Informationen Kosten für ein aussichtsloses Verfahren aufwenden und diese nicht erstattet bekommen oder aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein anderes Gericht zuständig ist als angegeben und Ihnen hierdurch Mehrkosten entstehen. Die Kosten des Rechtsstreits sind nicht im Einzelnen vorhersehbar und können über der Höhe der geltend gemachten Forderung liegen. Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Angehörige der rechtsberatenden Berufe, z.B. eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, oder an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise auf der Seite „Impressum“ und auf den übrigen Seiten dieses Onlinedienstes.