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Einen Nachlass regeln

Wenn jemand stirbt, müssen Angehörige schnell Entscheidungen treffen, auch in schwierigen Momenten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund ums Erben.

Kurz erklärt

Wenn ein Mensch stirbt, geht sein Eigentum an seine Erben über. Dazu gehören zum Beispiel Ersparnisse und Wertgegenstände. Auch Schulden gehen an die Erben über. Wer erbt, regelt entweder das Gesetz oder ein Testament beziehungsweise ein Erbvertrag. Als Angehörige oder Angehöriger können Sie deshalb selbst betroffen sein.

Wenn Sie nicht erben wollen, müssen Sie das Erbe ausschlagen. Dafür haben Sie in der Regel 6 Wochen Zeit, nachdem Sie von dem Erbe erfahren. Wenn Sie nichts tun, nehmen Sie das Erbe automatisch an.

Unter diesen Bedingungen können Sie erben

Ob Sie erben, hängt von 2 Dingen ab: ob es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt, und von der gesetzlichen Erbfolge.

Es gibt ein vollständiges Testament

Verteilt das Testament oder der Erbvertrag den gesamten Nachlass, erben die Personen, die darin genannt sind. Wenn Sie nicht genannt sind, gehen Sie normalerweise leer aus. Eine Ausnahme ist der Pflichtteil.

Es gibt ein Testament, aber es verteilt nur einen Teil des Erbes

Manchmal legt ein Testament nur einzelne Vermögenswerte fest, zum Beispiel einzelne Dinge oder Geldbeträge. Für den restlichen Nachlass gilt dann zusätzlich die gesetzliche Erbfolge. Auch wenn Sie im Testament nicht genannt sind, können Sie dadurch trotzdem etwas erben.

Es gibt kein Testament

Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge vollständig. Es erben Verwandte und der Ehepartner oder Lebenspartner. Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt und wie viel.

Unter Verwandten gilt eine feste Reihenfolge. Zuerst erben Kinder und deren Nachkommen. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern und deren Nachkommen, zum Beispiel Geschwister der verstorbenen Person. Erst danach folgen Großeltern und zuletzt Urgroßeltern und deren Nachkommen.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind keine Verwandten. Sie haben ein eigenes Erbrecht. Dieses Recht gilt zusätzlich zum Erbrecht der Verwandten. Deshalb erben Ehepartner und Lebenspartner immer mit, unabhängig davon, welche Verwandten sonst noch erben.

Die gesetzliche Erbfolge: Pflichtteile für bestimmte Angehörige und Partner

Wenn Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag nicht Erbe sind, könnten Sie trotzdem einen Pflichtteil bekommen. Der Pflichtteil ist ein Anteil am Erbe, den Sie von den Erben verlangen können.

Sie haben einen Anspruch darauf, wenn beide folgenden Punkte zutreffen:

  • Sie wären ohne Testament gesetzlicher Erbe gewesen.
  • Ein Testament oder Erbvertrag schließt Sie vom Erbe aus. Das kann ausdrücklich passieren oder weil andere Personen den gesamten Nachlass bekommen.

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder der verstorbenen Person haben einen solchen Anspruch auf den Pflichtteil. In bestimmten Fällen können auch Eltern oder Enkel einen Pflichtteil für sich beanspruchen.

Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie sich nicht an das Gericht, sondern direkt an die Erben wenden. Sie fordern von den Erben einen Anteil des Geldwerts des Erbes ein. Das Nachlassgericht ist für diese Fälle nicht zuständig. Sie können dafür aber die Hilfe eines Notars oder einer Notarin bzw. anwaltliche Hilfe nutzen. Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt nach 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Ihrer Enterbung erfahren haben.

Wenn es ein Testament gibt, müssen Sie es melden

Wenn Sie ein handschriftliches Testament einer verstorbenen Person finden, müssen Sie es sofort beim Nachlassgericht abgeben. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Sie können das Testament persönlich beim Gericht einreichen oder per Post schicken. Das Testament bleibt sicher beim Gericht in Verwahrung. Sie bekommen das Original nicht zurück, aber Sie erhalten eine Kopie und ein Eröffnungsprotokoll.

Zuständiges Nachlassgericht finden

Prüfen Sie das Erbe

Bevor Sie ein Erbe annehmen oder ablehnen, prüfen Sie die finanzielle Lage der verstorbenen Person. So können Sie entscheiden, was für Sie besser ist.

Schauen Sie zuerst, welche Vermögenswerte die Person hatte. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Konten
  • Wertpapiere
  • Grundstücke
  • Autos oder andere Kraftfahrzeuge
  • Wertvolle Gegenstände

Prüfen Sie danach, ob die Person Schulden oder offene Rechnungen hatte. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schulden aus Darlehen
  • Hypotheken
  • Mietschulden
  • Steuerschulden
  • Krankheitskosten

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen sollen, fragen Sie einen Anwalt, eine Anwältin oder einen Notar beziehungsweise eine Notarin um Rat. Eine Entscheidung für oder gegen das Erbe kann später nur in besonderen Fällen geändert werden.

Erbausschlagung: Ein Erbe ablehnen

Manchmal hatte die verstorbene Person hohe Schulden und kein Vermögen, das die Schulden ausgleicht. Dann würden Sie als Erbin oder Erbe auch die Schulden übernehmen. Das können Sie unter anderem verhindern, indem Sie das Erbe ausschlagen. Ausschlagen bedeutet: Sie nehmen das Erbe nicht an.

Zusätzliche Gründe ein Erbe auszuschlagen:

Eine geerbte Immobilie ist sanierungsbedürftig

Manchmal ist eine geerbte Immobilie in einem schlechten Zustand. Die Kosten für eine Sanierung können den Wert der Immobilie übersteigen. In diesem Fall kann eine Ausschlagung sinnvoller sein als die Immobilie zu übernehmen.

Sie sind selbst verschuldet

Wenn Sie Schulden haben und dann erben, könnten Ihre eigenen Gläubiger auf das geerbte Vermögen zugreifen. Schlagen Sie das Erbe aus, geht es direkt an die nächste Person in der Erbfolge über, zum Beispiel Ihre Kinder. So kann das Vermögen in der Familie bleiben. Wenn es Ihnen wichtig ist, wer das Erbe bekommt, sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

So schlagen Sie das Erbe aus

Sie müssen das Erbe aktiv ausschlagen, sonst nehmen Sie es automatisch an. Dafür haben Sie in der Regel 6 Wochen Zeit. Diese Frist beginnt, sobald Sie wissen, dass Sie Erbe oder Erbin sind, und warum Sie erben.

Sie müssen dafür zum Gericht gehen oder zu einem Notar oder einer Notarin. Dort erklären Sie die Ausschlagung persönlich. Ein Brief an das Gericht reicht nicht aus. Wenn Sie das Erbe ausschlagen, bekommt die nächste Person in der Erbfolge das Erbe.

Erbschein: Ein Erbe nachweisen

Mit einem Erbschein können Sie nachweisen, dass Ihnen ein Erbe oder ein Teil davon zusteht. Sie brauchen den Erbschein nur in bestimmten Fällen. Den Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen, das für den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person zuständig ist. Für die Beantragung gibt es keine Frist. Sie können den Erbschein jederzeit nach dem Todesfall beantragen. Die Ausstellung des Erbscheins ist mit Kosten verbunden.

Mit einem Erbschein können Sie zum Beispiel

  • Konten auflösen
  • Versicherungen auflösen
  • eine Immobilie umschreiben.

Erbschaftssteuer

Wenn Sie ein Erbe erhalten, müssen Sie manchmal Erbschaftssteuer an das Finanzamt zahlen. Das Finanzamt entscheidet, wie viel Sie zahlen müssen. Das hängt davon ab, wie wertvoll das Erbe ist und wie nah Sie mit der verstorbenen Person verwandt waren. Es gibt Freibeträge. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Steuer. Nur der Teil des Erbes, der über dem Freibetrag liegt, wird besteuert. Je näher Sie verwandt sind, desto höher ist der Freibetrag. Eine Übersicht der Freibeträge finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Sie müssen das Erbe beim Finanzamt melden. Das müssen Sie innerhalb von 3 Monaten tun, nachdem Sie vom Erbe erfahren haben. Dafür reicht ein einfacher Brief. Sie brauchen kein Formular. Schreiben Sie, wer verstorben ist und was Sie geerbt haben.

Manchmal müssen Sie das Erbe nicht melden. Das ist so, wenn ein Gericht oder ein Notar das Testament schon eröffnet hat. Wenn das Erbe Immobilien enthält, müssen Sie es aber meistens trotzdem melden.

Das Finanzamt prüft, ob Sie Steuern zahlen müssen. Danach meldet sich das Finanzamt bei Ihnen.

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