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P-Konto einrichten und Geld bei der Kontopfändung schützen

Hier bekommen Sie Hilfe, wenn Sie ein P-Konto eröffnen möchten.

Sie erhalten:

  • ein Schreiben für Ihre Bank oder Sparkasse
  • eine Anleitung, wie Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln können

Das Schreiben fordert die Bank oder Sparkasse auf, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dieses Schreiben können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einreichen.

Bei manchen Banken oder Sparkassen können Sie Ihre Aufforderung auf Umwandlung in ein P-Konto telefonisch stellen. Andere Banken haben ein Online-Formular dafür. In diesen Fällen ist das PDF nicht notwendig.

Sie können Ihr Konto jederzeit in ein P-Konto umwandeln. Das gilt auch, bei einem überzogenen Konto (Dispo), wenn Ihr Konto im Minus ist. Ihre Bank oder Sparkasse muss Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen den Minusbetrag nicht vorher ausgleichen.

Wir speichern Ihre Eingaben für 24 Stunden

Sie können während dieser Zeit jederzeit unterbrechen und später weitermachen. Sie können Ihre Antworten auch jederzeit löschen. Klicken Sie dafür unten auf der Seite auf „Persönliche Daten löschen“.