Informationen zur Antragstellung
Sie können den Antrag auf Beratungshilfe vor Ort im Amtsgericht, per Post, oder über Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt stellen.
Ein Online-Antrag ist derzeit noch nicht möglich, aber wir arbeiten daran.
So stellen Sie den Antrag
Richtiges Amtsgericht finden
Sie müssen den Antrag bei dem Amtsgericht stellen, das für Ihre Wohnadresse zuständig ist.
Passenden Antragsweg wählen
Mündlich im Amtsgericht
Der mündliche Antrag ist oft am unkompliziertesten, wenn Anfahrt und Öffnungszeiten oder Termine für Sie passen. Im Amtsgericht wird auch gleich entschieden, ob Sie Beratungshilfe bekommen.
Informationen zur Antragstellung im Amtsgericht
Schriftlich per Formular
Sie müssen ein Formular ausfüllen und Kopien Ihrer Unterlagen einreichen. Sie können den Antrag im Amtsgericht abgeben oder per Post verschicken. Der schriftliche Antrag braucht immer einige Tage Bearbeitungszeit.
Informationen zur Antragstellung per Formular
Über eine Anwaltskanzlei
Wenn Sie bereits eine Anwaltskanzlei haben, kann diese den Antrag für Sie stellen. Das macht aber nicht jede Kanzlei.
Dokumente zusammensuchen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht genug Geld haben, um selbst eine Anwältin oder einen Anwalt zu bezahlen und dass Ihr Fall gerechtfertigt ist.
- Für den Antrag per Formular brauchen Sie Kopien Ihrer Unterlagen.
Regeln für eine mehrfache oder wiederholte Beratung
Einen Beratungshilfeschein können Sie nur einmal einlösen
- Einen Beratungshilfeschein können Sie nur in einer Kanzlei einlösen. Sie können in derselben Angelegenheit nicht noch zu einer anderen Kanzlei gehen.
- In dieser Kanzlei können Sie in derselben Angelegenheit unter Umständen mehrfach Beratung bekommen, auch wenn die erste Beratung lange zurückliegt; denn für diese Angelegenheit gilt der Schein weiterhin.
Ein Beratungshilfeschein gilt nur für eine einzige Angelegenheit
Wenn Ihr Problem komplexer ist, können Sie mehrere Beratungshilfescheine beantragen. Dann kann Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt besser auf Ihre unterschiedlichen Anliegen eingehen.
Es ist nicht immer eindeutig, ob ein Problem mehr als eine Angelegenheit beinhaltet. Wenn Sie schon vor der Beantragung eine Anwältin oder einen Anwalt haben, fragen Sie nach.
Eine Angelegenheit
- ist einfach zuzuordnen, z.B. eine ungerechtfertigte Mieterhöhung
- kann sich über Jahre hinziehen, z.B. wenn Ihr Vermieter seit Jahren einen Mangel an der Wohnung ignoriert hat
- für dieselbe Angelegenheit können Sie kein weiteres Mal Beratungshilfe beantragen
- aber: in derselben Angelegenheit können Sie sich mit demselben Beratungshilfeschein mehrfach in derselben Kanzlei beraten lassen, wenn es notwendig ist
Zwei oder mehrere Angelegenheiten
- entstehen oft bei Verkettungen von Lebensumständen, z.B. wenn ein Amt Ihre Miete nicht bezahlt, ist das eine Angelegenheit
- wenn Ihr Vermieter daraufhin droht, den Mietvertrag zu kündigen, ist das eine zweite Angelegenheit
- beantragen Sie pro Angelegenheit einen Beratungshilfeschein
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